Bachelor of Science Informatik
Auf dieser Seite haben wir Informationen für Studierende der Studiengänge
- Bachelor of Science Informatik (ab WS 2007/2008)
- Bachelor of Science Informatik (ab WS 2004/2005)
- Bachelor of Science Informatik (WS 2003/2004)
zusammengestellt. Informationen zur Studienberatung des Fachbereiches finden Sie auf der Seite der Studienberatung.
- Modulhandbuch-Webseiten
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen und Universitäten
Bachelor of Science - Informatik(ab WS 07/08)
- Studienordnung Bachelor / Master
- Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TUD vom 24.05.2006
- Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung der TUD
- Studien- und Prüfungsplan (Studienbeginn im Wintersemester)
- Studien- und Prüfungsplan (Studienbeginn im Sommersemester)
- Prüfungsplan-Formular für Wahlpflichbereich
Bachelor of Science - Informatik(ab WS 04/05)
Eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht mehr möglich
- Studienordnung Bachelor / Master
- Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TUD vom 24.05.2006
- Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung der TUD
- Studien- und Prüfungsplan
- Prüfungsplan-Formular für Wahlpflichbereich
- Übersichtsgrafik
Bachelor of Science Informatik (WS 03/04)
Eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht mehr möglich.
!! Änderung !!
Die Veranstaltung "Einführung in die Mathematische Statistik" findet nicht mehr statt.
Sie haben dieses Semester alternativ die Möglichkeit eine der folgenden Prüfungen abzulegen.
"Einführung in die Stochastik" bei Prof. Ritter am 18. September 2008
"Statistik 1" bei Prof. Stannat am 8. Juli 2008
Bitte melden Sie die Prüfung im zentralen Prüfungssekretariat als "Einführung in die Statistik" an und benennen Sie bei der
Anmeldung ebenfalls den gewünschten Prüfer (Prof. Stannat oder Prof. Ritter).
- Studienordnung Bachelor / Master
- Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik
- Studien- und Prüfungsplan
- Liste Fachübergreifender Veranstaltungen
Prüfungstermine
Termine der Prüfungen beim zentralen Prüfungssekretariat
Prüfungen im Wahlpflichtbereich
Wenn Sie eine Prüfung im Wahlpflichtbereich schreiben und nicht bestehen, müssen Sie diese Prüfung wiederholen. Es ist nicht möglich eine andere LV stattdessen zu prüfen.
§§ 27 I, 30 I, 33 I APB: Wenn ein Prüfling ein Fach antritt, muss er es bestehen. Andernfalls bleibt die 5 und die Gesamtprüfung ist nicht bestanden; § 27 III.
Wechsel in den Masterstudiengang
Falls Sie im Sommersemester 08 Ihr Bachelorstudium beenden und zum Wintersemester 08/09 in den Masterstudiengang wechseln möchten, müssen Sie bis zum 15.7.08 beim Studierendensekretariat einen Studiengangwechsel beantragen.
Bitte füllen Sie dazu das Formular aus unter http://www.tu-darmstadt.de/stud_sekretariat/formulare/studiengangwechsel.pdf und fügen Sie Ihrem Antrag einen aktuellen Leistungsspiegel vom zentralen Prüfungsamt bei, aus dem ersichtlich ist, dass Sie den Bachelorstudiengang fristgerecht beenden können. Das Bachelorzeugnis kann dann nachgereicht werden, wenn Sie alle Prüfungen abgeschlossen haben.
Vorziehen von Masterprüfungen
Sie können bereits in Ihrem Bachelorstudiengang Leistungen aus dem Masterstudiengang im Umfang von 30 CP erbringen. Hierzu müssen Sie
- die entsprechenden Prüfungen als Zusatzleistungen im BSc. Studiengang beim zentralen Prüfungssekretariat anmelden.
- die entsprechenden Studienleistungen (Seminare und Praktika) als Zusatzleistungen im BSc. Studiengang bei Frau Hissen anmelden.
- Bei Beginn Ihres Masterstudiums können diese Prüfungsleistungen im Umfang von maximal 30 CP anerkannt werden.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleitungen anderer Hochschulen
Der Fachbereich Informatik bearbeitet nur die Anerkennung des Informatikanteiles von Studiengängen. In Studiengängen wie der Wirtschaftsinformatik ist für den anderen Teil der andere Fachbereich zuständig. Informationen zur Anerkennung finden sie auf dem
Formblatt des Fachbereiches. Arbeiten sie beim Ausfüllen des Formulares mit dem Modulhandbuch.
Für Studierende der Bachelor/Master Studiengänge wird die Anerkennung von der Studienberatung und dem Prüfungsamt durchgeführt. Wenden Sie sich bitte daher an die Fachstudienberatung.






