Promotion
Der Fachbereich Informatik verleiht die akademischen Grade
Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.),
Doktor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)
Der Dr.-Ing. wird im allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
Der Dr. rer. nat. wird im allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend theoretische wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
- Allgemeine Bestimmungen der Promotionsordnung der TUD (PDF)
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen - 6. Sep. 2004 - Ergänzung der besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Informatik (PDF)
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen - 14. Juli 2003
Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Informatik
Bei dem unten aufgeführten Textauszug handelt es sich um eine Abschrift, die nur zur Information dient und keine rechtliche Beweiskraft hat.
Gültig ist nur die Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 17. Juni 1996.
Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Informatik zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Hochschule Darmstadt
Der Fachbereichsrat des Fachberelchs Informatik hat in seiner Sitzung am 9. Februar 1995 folgende Besonderen Bestimmungen zur Promotionsordnung beschlossen:
Zu § 1 (1)
Der Fachbereich Informatik verleiht die akademischen Grade
- Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.),
- Doktor rerum naturalium (Dr. rer. nat.).
Der Dr.-Ing. wird im allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
Der Dr. rer. nat. wird im allgemeinen auf Grund einer Dissertattion verliehen, die überwiegend theoretische wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
Zu § 7 (1)
Dem Gesuch ist eine Erklärung über den angestrebten Grad beizufügen.
Zu § 7 (7)
Der Promotionsausschuß kann besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen mit Diplom (FH) in Informatik zur Promotion zulassen. Antragstellerinnen oder Antragsteller mit einer Diplomabschlußnote, schlechter als "sehr gut" gelten als nicht besonders qualifiziert. Die besondere Qualifikation muß durch ein schriftliches Gutachten eines vom Promotionsausschuß bestimmten Professors des Fachbereichs Informatik, dem ein Fachgespräch mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorausgeht, belegt werden. Der Promotionsausschuß kann weitere Professoren des Fachbereichs sowie Professoren der abgebenden Fachhochschule mit der Durchführung eines Fachgespräcns und der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens beauftragen. Jedes Gutachten eines Professors des Fachbereichs Informatik soll insbesondere Empfehlungen enthalten, mit welchen Weiterbildungsmaßnahmen die Befähigung zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit sichergestellt werden kann. Der Promotionsausschuß kann die Zulassung zur Promotion mit Auflagen verbinden, die bis zur Einleitung des Promotionsverfahrens erfüllt sein müssen. Die Auflagen sollen die Befähigung zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen und können sich insbesondere anf den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen und die Anfertigung einer der Diplomarbeit vergleichbaren Arbeit im Fachbereich Informatik erstrecken.
Zu § 8 (1)
Dem Gesuch ist eine Erklärung über den angestrebten Grad beizufügen.
Zu § 21 (3)
Referenten, die eine Ablehnung der Dissertation vorschlagen, können verlangen, bei der Veröffentlichung der Arbeit als Referent ungenannt zu bleiben.
Zu § 21 (4)
Ferner ist bei in Fremdsprachen abgefaßten Dissertationen eine im Umfang angemessene Zusammenfassung der Dissertation In deutscher Sprache beizufügen. Die Zusammenfassung ist vom Erstreferenten zu genehmigen.
Zu § 28 (1)
Die Besonderen Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Besonderen Bestimmungen treten die Besonderen Bestimmungen vom 9. Februar 1983 (ABl. 1987 S. 221) und Vom 18. Mai 1993 (ABl. S. 542) außer Kraft.
Darmstadt, 25. Februar 1996
Prof. Dr. -Ing. S. Huss
Dekan des Fachbereichs Informatik






