Prüfung nicht abgelegt

In dieser Seite geht es darum, wie man damit umgehen kann, wenn man eine eigentlich für das Semester geplante Prüfung nicht angetreten hat. Dabei konzentrieren wir uns auf Fälle, in denen man entweder nicht zur Prüfung angemeldet war, sich fristgerecht abgemeldet hat, oder krankheitsbedingt (fristgerecht) entschuldigt wurde. Das ebenfalls denkbare unentschuldigte Fehlen – also Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung und ohne Abmeldung oder Entschuldigung via fristgerecht eingereichter Krankmeldung – ist ein separates Thema!

Unabhängig davon, aus welchem Grund Sie nicht an der geplanten Prüfung teilnehmen konnten: wenn Sie diese Prüfung dennoch absolvieren wollen, ist dies in aller Regel erst beim nächsten Angebot der Prüfung möglich, in der Regel m Folgesemester. Dabei sind aber einige Aspekte zu beachten:

  • Sie werden seitens des Studienbüros nicht automatisch zum nächsten Prüfungsangebot angemeldet! Sie müssen sich also in jedem Fall selbst anmelden – das kann, muss aber nicht, „zum direkt folgenden Semester“ sein.
  • Nicht bestandene Pflichtveranstaltungen müssen zum Bestehen des Studiengangs in jedem Fall bestanden werden (es gibt nicht das aus der Schule bekannte „Ausgleichen“ einer 5,0 durch andere Leistungen!). Auch hier gilt: dies muss aber nicht unbedingt direkt im nächsten Semester sein.
  • Prüfungszulassungen, die als Zugangsschranke zu den Pflichtveranstaltungen der beiden ersten Semester dienen, sind nach Bestehen zeitlich unbeschränkt in TUCaN abgelegt. Sie müssen also nicht erneut erbracht werden.
  • Möglicherweise erarbeitete Bonuspunkte verfallen in jedem Fall beim erneuten Angebot der Veranstaltung (nicht der Prüfung). Bei den meisten Prüfungen mit Bonussystem haben Sie also maximal zwei Möglichkeiten, die erhaltenen Bonuspunkte auszunutzen: direkt im Semester des Veranstaltungsangebots und im Folgesemester.
    Die Bonuspunkte verfallen bei erneutem Angebot, dürfen aber bei einem erneuten Veranstaltungsangebot auch erneut erarbeitet werden. (Dafür müssen Sie aber entsprechend aktiv sein und z.B. regelmäßig Hausaufgaben abgeben.)
  • Wir empfehlen sehr, gerade bei Pflichtveranstaltungen die Prüfung nicht zu lange aufzuschieben. Es kann allerdings, gerade bei recht begrenztem Stoffverständnis in einem konkreten Fach, in Einzelfällen sinnvoll sein, die Veranstaltung komplett zu wiederholen und damit das Verständnis hinreichend für ein Bestehen zu festigen, statt an dem zweiten Prüfungsangebot teilzunehmen.