Richtlinien
Ausarbeitung

Hinweise und Vorgaben für das Schreiben einer Ausarbeitung (Abschlussarbeit) am FG SIM

Letzte Änderung am 20.3.2018

(insbesondere für Master- und Bachelor-Arbeiten)

  1. Titelseite
    (mit Titel der Arbeit in deutscher und englischer Sprache)
  2. Kurzzusammenfassung (Abstract)
    Auf ca. 1/3 A4-Seite beschreibt man, worum es geht und was der wesentliche, neue Beitrag der vorgelegten Arbeit ist
  3. Inhaltsverzeichnis (Table of Content)
    (gegebenenfalls mit Tabelle wichtigster Notationen und Abkürzungen, Verzeichnis der Abbildungen etc.)
  4. Kapitel: Einleitung (Introduktion) und Motivation der Arbeit
    Auf wenigen Seiten beschreibt man Hintergrund der Arbeit, Zielsetzung (was erreicht, entwickelt, implementiert werden soll und warum) und gibt eine kurze Übersichtüber die Inhalte der nachfolgenden Kapitel.
    Beispiele:
    • Dissertation:
      Ziel: Zur Entdeckung neuer Wasserwege nach Indien soll ein neuer Schiffstyp entwickelt, gebaut und getestet werden.
    • Bachelor-, Masterarbeitet
      Ziel: Für ein (neues oder bestehendes) Schiff soll ein neues Ruder oder ein neues Segel oder ….. entwickelt, implementiert und getestet werden.
  5. Kapitel: Stand der Forschung (und ggf. der Technik)
    • Achtung: Dieses Kapitel erstellt man immer im allerersten Arbeitsschritt der Abschlussarbeit und nicht im letzten ! ! !

    Explizite Beantwortung folgender Fragen im Text.

    • An welchen Fragestellungen wird geforscht und was gibt es schon (am Fachgebiet, in Deutschland und weltweit)?
    • Was gibt es noch nicht? Wo ist Forschungs- und Entwicklungsbedarf? Welcher Forschungs- und Entwicklungsbedarf wird in der vorliegenden Arbeit angegangen? In welchen Aspekten unterscheidet sich die vorliegende Arbeit vom Stand der Forschung? Was ist der originäre wissenschaftliche Beitrag der vorliegenden Arbeit zum Stand der Forschung?
    • Welches sind die direkten, nationalen und internationalen „Konkurrenten“, zu den in der durchgeführten Arbeit untersuchten Methoden (bzw. Systeme)?
    • Man sollte sich auch klar darüber sein, welches die wichtigsten internationalen Konferenzen auf dem Gebiet der Arbeit und welches die wichtigsten Fachzeitschriften sind, denn aus diesen wird man hier die wichtigsten Referenzen zum Stand der Forschung zitieren.
    • Die Auswahl der Literaturangaben und Referenzen zum Stand der Forschung muss sehr sorgfältig erfolgen, von den grundlegenden Anfängen über die wichtigsten Weiterentwicklungen bis zum heutigen Stand. Damit demonstriert man als Autor auch den Lesern (und insbesondere den Gutachtern der Arbeit), dass man die Fachliteratur auf diesem Gebiet von den Anfängen bis heute und die dahinter liegenden Entwicklungen genau kennt.


    Zur Eigenkontrolle: Sind die Antworten auf obige Fragen aus dem Text des von Ihnen erstellten Kapitels zum Stand der Forschung für den Leser leicht entnehmbar?
    Hinweis: „Stand der Forschung“ und „Stand der Technik“ sind nicht dasselbe und haben sehr unterschiedliche Bedeutung: Dem „Stand der Technik“ liegt in der Regel ein Teil des Stands der Forschung von vor 5 bis 10 Jahren zugrunde, welcher heute z.B. in weithin verbreitete und akzeptierte, kommerzielle Produkte oder Werkzeuge integriert ist. Der „Stand der Forschung“ bezeichnet den aktuellen Stand, wie dieser z.B. in aktuellen, wissenschaftlichen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Fachzeitschriften dokumentiert ist.
  6. Kapitel zur Darstellung der in der Arbeit untersuchten bzw. entwickelten grundlegenden Konzepte, Methoden oder Verfahren

    • Die Darstellung der implementierungsunabhängigen Überlegungen muss von der konkreten Implementierung klar getrennt werden.

  7. Kapitel zur Darstellung der implementierten Algorithmen, Software, Robotersysteme oder -komponenten, …
  8. Kapitel: (Theoretische und/oder numerische und/oder experimentelle) Ergebnisse


    der erzielten theoretischen und/oder numerischen und/oder experimentellen Ergebnisse für exemplarische Problemstellungen. Dies muss in einer Weise erfolgen, die die Nachprüfbarkeit der Ergebnisse prinzipiell ermöglicht.

  9. Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick (Conclusions and Outlook)
    Auf ca. 1 Seite Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (was wurde erreicht und was nicht und warum), die in der Arbeit erzielt wurden, sowie Darstellung der wichtigsten eigenen Beiträge (in Theorie, Methoden, Vorgehen, Software etc.) und (gegebenenfalls) Ausblick auf mögliche, auf den Ergebnissen aufbauende bzw. weiterführende Entwicklungen und Untersuchungen noch offener Fragestellungen.

  10. Literaturverzeichnis (References, Bibliography)

    • Angabe aller verwendeten Quellen, wissenschaftlichen Artikeln, Webseiten etc. (gegebenenfalls mit Index von Fachbegriffen und Stichwörtern);
    • ein (notwendiger, nicht hinreichender) Test auf Vollständigkeit des Literaturverzeichnisses ist es, wenn auch die wichtigsten Forscher und Forschergruppen auf dem Gebiet der Arbeit müssen mit Referenzen hier auftauchen (auf die z.B. vom Kapitel „Stand der Forschung“ verwiesen wird).

  11. (ggf.) Anhang
    Detailinformationen z.B. zur Softwareimplementierung und -benutzung, zu speziellen, mathematischen Formeln, zur Durchführung der numerischen oder experimentellen Untersuchungen etc.
  • Vorbereitung: Schon beim frühesten Beginn einer Master- oder Bachelor-Arbeit Ideen und Anregungen über Aufbau und Form bei guten und sehr guten früheren Arbeiten holen (Betreuer fragen, Bibliothek etc.).

  • Darstellungsweise und Umfang:

    • Rein deskriptive Darstellungen sind unbedingt zu vermeiden! Eine klare Trennung der Darstellung von (i) Problemstellung, (ii) entwickeltem Konzept und (iii) realisierter Implementierung ist notwendig. Das Konzept (ii) ist gegen den Stand der Forschung (und ggf. Technik) zu diskutieren. Die algorithmische Implementierung (iii) ist systematisch zu evaluieren, z.B. durch geeignete Fallbeispiele und/oder geeignete statistische Methoden.
      Die Benutzerdokumentation entwickelter Software ist kein Teil der Darstellung (iii) der wissenschaftlichen Ausarbeitung, sondern kann im Anhang der Arbeit aufgeführt werden.

    • Text und Formulierung:

      • Der verwendete Text sollte so lang wie nötig und so kurz wie möglich sein. D.h. keine unnötig langwierigen Formulierungen und keine schon lange bekannten Tatsachen und Weisheiten lang und breit wiederholen. Stattdessen neue Erkenntnisse und eigene Beiträge klar herausstellen.
      • Abkürzungen nur verwenden, wenn sie zuvor eingeführt worden sind.
      • Die schriftliche Arbeit soll nicht nur ein Nachweis der (sehr) guten fachlichen sondern auch ein Nachweis der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sein. Daher gelten für die Verwendung von Anglizismen in deutschen Texten folgende Regeln: Englische Vokabeln dürfen als den deutschen Vokabeln gleichgesetzte nur dann verwendet werden, wenn dies in der aktuellen Ausgabe des Duden auch so dargestellt ist. In allen anderen Fällen sind unverzichtbar erscheinende, englische Fachbegriffe mindestens mit einem deutschen Fachbegriff bzw. einer deutschen Umschreibung als Fußnote oder in Klammern zu ergänzen. Selbstverständlich sollen relevante deutsche Fachbegriffe umgekehrt auch in Klammern oder Fußnoten mit den englischen Fachbegriffen ergänzt werden.
      • Die Ausarbeitung ist ein wissenschaftliches Dokument. Es sollten darin keine persönlichen Empfindungen aufgeführt werden. Auch Formulierungen wie „Ich habe den Code entwickelt“ sollen vermieden werden; statt dessen besser „Im Rahmen der Arbeit wurde der Code entwickelt“ verwenden.
        Persönliche Einschätzungen (welche Programmiersprache ist besser geeignet o. ä.) müssen immer durch sachliche und fachliche Argumente belegt werden.

    • Beispiele verwenden: Zur Erläuterung komplexer Zusammenhänge spielen (gut ausgewählte, einfache) Beispiele eine wichtige Rolle. Also nicht nur bei den Ergebnissen (anspruchsvolle) exemplarische Problemstellungen beschreiben und untersuchen, sondern auch bei den Kapiteln zum Stand der Forschung und zur Darstellung der entwickelten Methoden und Verfahren etc..

    • Aussagefähige Grafiken und Illustrationen sind zur Darstellung von Ergebnissen aber auch von Konzept, Methoden, Zusammenhängen etc. unerläßlich. Gute Grafiken und Illustrationen können mehr aussagen und schneller vermitteln als zig Seiten Text und bleiben darüber hinaus besser im Gedächtnis der Leser haften. Jede Grafik oder Tabelle sollte nach Möglichkeit eine Unterschrift und damit (automatisch) eine eindeutige Nummerierung bekommen. Im Text sollte auf diese eindeutige Nummerierung verwiesen werden, damit klar ist, zu welcher Textstelle die Grafik oder Tabelle gehört.
      Wichtig: Bei Abbildungen, die nicht vom Autor selbst stammen, muss unbedingt die Quelle gut sichtbar angegeben werden, am besten in der Bildunterschrift als Referenz, z.B. „(Autorname [x])“ und [x] verweist auf das Literaturverzeichnis, wo die Bildquelle (Publikation oder Webseite oder …) korrekt und vollständig angegeben ist.

    • Empfohlener Seitenumfang bei Masterarbeiten 50 – max. 80 Seiten (ohne Anhang) und bei Dissertationen 80 – 120 Seiten (ohne Anhang, Inhalts- und Literaturverzeichnis).

  • Layout:

    • Die Erklärung zur selbständigen Anfertigung einer Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeit sollte nach dem Titelblatt, vor dem Inhaltsverzeichnis eingefügt werden. Sie ist nur in den Exemplaren notwendig, die für eine Beurteilung der Prüfungsleistung verwendet werden.
    • Der Zeilenabstand in der Arbeit sollte 1 Zeile (wie normal) betragen (kein 1.5facher Zeilenabstand)
    • Schriftgröße bei A4-Seitenformat 12 oder 11 Punkt, aber nicht kleiner.
    • Bitte achten Sie darauf, dass die maximale Dateigröße der PDF-Datei unter 100MB liegt.
      Bitte reduzieren Sie die Auflösung sehr großer Grafikdateien entsprechend.

  • Endkorrektur: Die schriftliche Ausarbeitung vor der Abgabe von Bekannten, Freunden, … Korrektur lesen lassen! Und zuvor Rechtschreibfehlerüberprüfung mit entsprechender Software durchführen!

  • Die fertige Arbeit sollte für alle Betreuer in elektronischer Form, falls explizit von den Betreuern gewünscht, in ausgedruckter und (spiral-)gebundener Form zur Verfügung gestellt werden.

  • Pflichtabgabeexemplare:

    • Achtung: Das FG SIM benötigt im Normalfall keine gedruckten Pflichtabgabeexemplare (ausser dies wird explizit von Betreuern oder Fachgebietsleiter gewünscht)! Die Abschlussarbeit ist mit allen weiteren Dateien (wie Präsentationen, erstellte Software) am FG SIM in digitaler Form abzugeben.

    • Für gedruckte Pflichtabgabeexemplare gilt:

      • Als Hartkopie gebunden (Spiral- oder Klebe-Bindung, ggf. Anforderungen der Prüfungsordnung beachten)
      • und zweiseitig bedruckt (d.h. Vorder- und Rückseite bedruckt und nicht einseitig, nur die Vorderseite bedruckt und die Rückseite leer, was einen reduzierten Lesekomfort sowie unnötigen Platzbedarf im Regal sowie unnötigen Papierverbrauch bedeutet).
      • Auf dem Rücken des gebundenen Exemplars müssen Name des Verfassers und (Kurz-)Titel der Arbeit stehen (kann z.B. auch mit Klebstoff und/oder Tesafilm befestigt werden).
    • Außerdem Erklärung der Zustimmung oder der Ablehnung zur elektronischen Veröffentlichung der PDF-Datei der Arbeit auf einem Server des Fachgebiets, des Fachbereichs oder der Technischen Universität Darmstadt.

    • Plagiarismus: Die Grundregeln wissenschaftlicher Ethik des Fachbereich Informatik sind einzuhalten. Unter anderem werden eingereichte Arbeiten deshalb automatisiert einer Prüfung auf Plagiate unterzogen.

    • Abschlussvortrag über eine Master- oder Bachelorarbeit:

      • Allgemeine Hinweise zu Vorträgen und Präsentationen beachten.
      • Im Vortrag klar herausstellen, was es schon gibt bzw. vor Beginn der Arbeit gab und was neu bzw. im Rahmen der Arbeit von einem selbst entwickelt wurde.
      • Im Vortrag auch die wichtigsten Quellen in Kurzform angeben.