Ausschüsse, Gremien und Kommissionen

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Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet in Verfahrensangelegenheiten; insbesondere entscheidet er über die Annahme als Doktorand*in, über die Zulassung zum Promotionsverfahren, setzt die Prüfungskommission ein und bestellt deren Vorsitzende*n und die Referierenden.

Promotionsausschuss

Rechtliche und organisatorische Hinweise zur Gremienarbeit