Promovieren am Fachbereich Informatik
Der Fachbereich Informatik verleiht die akademischen Grade
- Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.),
- Doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)
Der Dr.-Ing. wird im Allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
Der Dr. rer. nat. wird im Allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend theoretische wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.
Gute wissenschaftliche Praxis
Der Fachbereich Informatik legt höchsten Wert auf die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur Umsetzung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Weitere Informationen zur TU-Satzung: „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Ansprechpartnerin
Telefonische Sprechstunde bei Heike Schmitt-Spall:
dienstags und donnerstags von 11-12 Uhr
unter 06151 16-25501.
Schritt 1) Beginn: Annahme
Es wird nachdrücklich empfohlen, den Antrag auf Annahme als Doktorand*in bereits vor bzw. spätestens bei Beginn der Promotionstätigkeit zu stellen.
Bitte drucken Sie den Nachweis über die Online-Registrierung bzw. Einschreibung aus und geben ihn zusammen mit den folgenden Unterlagen für den Promotionsausschuss im Dekanat (Raum D104) ab. Alternativ können Sie die Unterlagen auch per E-Mail an promotionen@informatik.tu-… einreichen.
Erforderlich sind:
- Formular „ (wird in neuem Tab geöffnet) , Annahme Doktorand*in und Betreuungszusage“
- Akademischer Lebenslauf,
- Kopie des zur Promotion berechtigenden Abschlusszeugnisses und der Urkunde. (Wenn der Abschluss nicht an der TU Darmstadt erworben wurde, sind die Originaldokumente im Dekanat vorzulegen.)
- Die Einschreibung ALLER Promotionsinteressierten erfolgt über das Online-Portal TUCaN – unabhängig davon, wo Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und den zur Promotion berechtigenden Abschluss (i.d.R. Master) erworben haben. Hinweis: Die Registrierung in TUCaN ist NICHT die Annahme! Weitere Informationen finden Sie auf den zentralen Webseiten der Universität.
Weitere optionale Dokumente
- (wird in neuem Tab geöffnet) Bestellung einer Promotionsbegleitung
- (wird in neuem Tab geöffnet) Beendigung des Doktorand*innenverhältnisses
Schritt 2) Bearbeitung: Ko-Autorenerklärung
- (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärung zur Ko-Autorenschaft im Rahmen der kumulativen Dissertation nach §9 (5) der PO/AT
Schritt 3) Abgabe und Verteidigung: Einleitung
Die Verteidigung muss mindestens 6 Wochen nach der Einreichung liegen.
- (wird in neuem Tab geöffnet) Checkliste
- (wird in neuem Tab geöffnet) Promotionsgesuch
- (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärung zum Promotionsgesuch
- (wird in neuem Tab geöffnet) Promotionsgebühr
Schritt 4) Veröffentlichung: Erklärung zu den Rechten
- (wird in neuem Tab geöffnet) Erklärung zur Dissertation und Übertragung der Rechte
Wichtig: mit Unterschrift des Referierenden.
Schritt 5) Vollzug: Aushändigung der Urkunde
Die Urkunde wird nach dem Nachweis der Veröffentlichung gefertigt. Sobald diese vorliegt, geben wir Ihnen Bescheid. Sehen Sie von Rückfragen bitte ab.
Promotionsordnung
- (wird in neuem Tab geöffnet) Allgemeine Bestimmungen der Promotionsordnung der TU Darmstadt | 9. Novelle, seit 15.11.2023 in Kraft (PDF)
- (wird in neuem Tab geöffnet) Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Informatik, in Kraft seit 31.08.2024