Promotion

Unser Fachbereich und die Technische Universität Darmstadt bieten Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen eine optimale Forschungsumgebung und vielfältige Fördermöglichkeiten zur Entfaltung Ihres Potenzials. Arbeiten und forschen Sie zusammen mit führenden Wissenschaftler:innen an einer sicheren und lebenswerten Zukunft!

Promovieren am Fachbereich Informatik

Gute wissenschaftliche Praxis

Der Fachbereich Informatik legt höchsten Wert auf die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur Umsetzung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Weitere Informationen zur TU-Satzung: „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Voraussetzung

Voraussetzung für eine Promotion ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit berufsqualifizierendem Abschluss.

Verliehene Doktorgrade

Der Fachbereich Informatik verleiht die akademischen Grade

  • Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.)
  • Doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)

Der Dr.-Ing. wird im Allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.

Der Dr. rer. nat. wird im Allgemeinen auf Grund einer Dissertation verliehen, die überwiegend theoretische wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Informatik enthält.

Vertrauensperson Promotionsangelegenheiten

Gerne können Sie sich bei Problemen oder in Konfliktfällen an den Vorsitzenden des Promotionsausschuss sowie die weiteren professoralen Mitglieder des Promotionsausschusses wenden.

Online-Registrierung/Einschreibung in TUCaN

Für eine Promotion ist die Registrierung im Online-Portal TUCaN verpflichtend, die Einschreibung ist optional. Für die Registrierung/Einschreibung benötigen Sie zunächst die schriftliche Betreuungszusage Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin.

Die Registrierung/Einschreibung aller Promotionsinteressierten erfolgt über das Online-Portal TUCaN – unabhängig davon, wo Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und den zur Promotion berechtigenden Abschluss (i.d.R. Master) erworben haben.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in TUCaN nicht die Annahme als Doktorand:in ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den zentralen Webseiten der Universität.

Antrag auf Annahme als Doktorand:in

Es wird nachdrücklich empfohlen, den Antrag auf Annahme als Doktorand:in bereits vor bzw. spätestens bei Beginn der Promotionstätigkeit zu stellen.

Einzureichende Unterlagen:

Reichen Sie die vollständigen erforderlichen Unterlagen in Papierform im Dekanat (Raum D104) und/oder an ein.

Promotionsbegleitung

Doktorand:innen können, ergänzend zur Erstbetreuung, eine qualifizierte Person benennen, die während der Promotion und bei der Karriereentwicklung beraten kann. Die Promotionsbegleitung ist im Regelfall Professor:in oder Postdoktorand:in an der TU Darmstadt und sollte i.d.R. nicht in einem dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Erstbetreuung stehen.

Einzureichende Unterlagen:

Verlängerung der Annahme als Doktorand:in

Zwischen Annahme und Einleitung des Promotionsverfahrens sollten nicht mehr als fünf Jahre liegen. Danach muss die Dissertation oder ein Verlängerungsantrag eingereicht werden. Der formlose Verlängerungsantrag beinhaltet einem Bericht über den Stand der Dissertation sowie einen Zeitplan zur Fertigstellung der Dissertation. Antragsteller:in und Betreuungsperson unterzeichnen den Antrag und reichen diesen bei ein.

Vorzeitige Beendigung des Doktorand:innenverhältnisses

Bei Abbruch des Promotionsvorhaben auf eigenen Wunsch melden Sie sich bitte in TUCaN ab und senden das Beendigungsschreiben an .

Einzureichende Unterlagen:

Am Fachbereich Informatik kann die Dissertationsschrift als Monografie oder als kumulative Dissertation verfasst werden.

Die Regelungen zur kumulativen Dissertation finden Sie in den Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Informatik zur 9. Novelle der Promotionsordnung (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) (zu §9 (1), zu §9 (4), zu §9 (5)).

Einzureichende Unterlagen:

Hat eine Veröffentlichung mehrere Autor:innen, so müssen diese den Eigenanteil an der Veröffentlichung ausweisen. Die Erklärung darf nicht mehr verändert werden. Alle promovierenden Ko-Autor:innen müssen dieselbe Erklärung am Fachbereich einreichen.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur kumulativen Dissertation gemäß den Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Informatik zur 9. Novelle der Promotionsordnung (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) (zu §9 (1), zu §9 (4), zu §9 (5)).

Vorabveröffentlichung (zu §9 (1))

Der Fachbereich Informatik ermutigt seine Doktorand:innen dazu, ihre Ergebnisse schon früh der Begutachtung durch die wissenschaftliche Gemeinschaft zuzuführen und dem wissenschaftlichen Diskurs auszusetzen (Veröffentlichung im Peer-Review-Verfahren). Der Fachbereich betrachtet diese Vorgehensweise als wichtigen Qualitätsmaßstab und als in der Informatik gängige Praxis. Dementsprechend ist eine solche Vorabveröffentlichung von (Teil-)Ergebnissen einer Dissertation auch nicht hinderlich für deren Darstellung in der Dissertationsschrift. Dies gilt sowohl für die kumulative Dissertation, bei der die Vorabveröffentlichung der darin aufgeführten Artikel zwingend erforderlich ist, als auch für Monografien. Erlaubt ist in beiden Fällen auch die wortwörtliche Übernahme von Material aus eigenen Vorveröffentlichungen in die Dissertation. In diesem Fall sind die übernommenen Passagen zu kennzeichnen; zumindest ist in der Dissertationsschrift darzulegen, wo und inwieweit der*die Leser*in wortwörtlich zitierte Abschnitte zu erwarten hat. Es liegt dabei in der Verantwortung des*der Doktorand*in, die erforderlichen Veröffentlichungsrechte mit der*dem für die Vorveröffentlichungen zuständigen Rechteinhaber*in zu klären.

Kumulative Dissertation (zu §9 (4))

Eine kumulative Dissertation ist möglich. Die Synopse gibt eine Einführung in das Promotionsthema und stellt die Veröffentlichungen der Doktorand*in in den Kontext des Themas. Es muss möglich sein, die Synopse zusammenhängend zu lesen und die Thematik, Fragestellung, Methodik und den Beitrag der Dissertation zu erfassen, ohne alle Publikationen vollständig zu lesen.

Beispielgliederung einer kumulativen Dissertation: Part I: Synopsis (z.B. Introduction, Related Work, Methodology, Findings, My Contributions (siehe Erklärung der zu bewertenden selbständigen Leistungen), Discussion, Conclusion), Part II: Publications (Paper 1-X).

Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei begutachteten Veröffentlichungen, die in Tagungsbänden oder Zeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Dabei stellt dies die Mindestanzahl dar (z.B. denkbar bei umfangreichen und ggf. herausragenden Publikationen bei gleichzeitig enormem Eigenanteil).

Im Regelfall, insb. wenn der wissenschaftliche Beitrag sich über mehrere Autor*innen verteilt, ist jedoch von entsprechend mehr Publikationen auszugehen. Naturgemäß ist ebenfalls von entsprechend mehr Publikationen auszugehen, falls in Ko-Autor*innenschaft verfasste Publikationen ggf. sogar in mehr als eine (kumulative) Dissertationen einfließen sollen, wobei der Fachbereich davon ausgeht, dass sich jeweils zwei Dissertationen bzgl. der dem*der einzelnen Doktorand*in zugeordneten selbständigen Leistungen (siehe Erklärung der zu bewertenden selbständigen Leistungen) und häufig auch bzgl. der verwendeten Publikationen signifikant unterscheiden.

Zusätzlich zu den o.g. mindestens drei begutachteten Veröffentlichungen können in kleinerem Umfang auch noch in Einreichung, Begutachtung oder Überarbeitung befindliche Artikel oder solche, die als nicht begutachtete Veröffentlichung bzw. Preprint veröffentlicht wurden, Teil der kumulativen Dissertation sein.

Publikationen können nur dann in einer kumulativen Dissertation aufgeführt sein, wenn maßgebliche Anteile durch den*die jeweilige*n Doktorand*in geleistet wurden.

Ko-Autor*innenschaft (zu §9 (5))

Das Einbringen von in Ko-Autor*innenschaft verfasster Publikationen in die Dissertation ist möglich. Für jede Veröffentlichung muss der Beitrag des*der Doktorand*in in Form der Erklärung der selbständigen Leistungen abgegeben werden und textgleich auch in der Dissertation bzw. der Synopse aufgeführt werden und die eigenen Leistungen explizit hervorgehoben werden.

Beispielerklärung

The paper “Title of the Paper” was published as a full research paper at the “Conference/Journal Name”. It constitutes a joint work of A, B, C and D. As corresponding and leading author, A led the overall research design, management and writing process of the paper. All authors contributed the literature review together where A and B took most of the work. The research design and choice of the theoretical model was done by A and B together. A planned and conducted the interviews and derived the concept (together with D), while B and C implemented the prototype. C was mainly responsible for data processing, preliminary empirical work, and contributed to the data analysis with A and D. The results and discussion were written by A and B equally, where A focused on the technical aspects, B focused on the evaluation. The central implications of this work were mainly derived by A. D was a general advisor of this work and contributed with continuous feedback during all phases of the paper writing process. All authors agree with the use of their joint paper as part of A’s [and B’s] cumulative dissertation.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der ULB zur Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen.

Nach der Fertigstellung der Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens an den:die Dekan:in.

Einzureichende Unterlagen:

Zusätzlich bei kumulativer Dissertation:

Reichen Sie die vollständigen erforderlichen Unterlagen in Papierform im Dekanat (Raum D104) und/oder an ein.

Vorschläge für die Besetzung der Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Promotionsordnung sowie den Prüfungstermin und den Raum teilen Sie bitte entweder bei der Einreichung der Dissertation mit oder per Mail an .

Der Verteidigungstermin muss mindestens 7 Wochen nach der Einreichung der Dissertation liegen.

Der:die Dekan:in lädt öffentlich zur Disputation ein.

Die Disputation gliedert sich in einen 30-minütigen Vortrag über die Dissertation mit anschließender Verteidigung und Fragen der Prüfungskommission.

Die Prüfung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission teilt die Gesamtnote und ggf. die Auflagen nach dem nicht-öffentlichen Teil der Prüfung mit.

Erfüllung von Auflagen

Auflagen sind vor der Veröffentlichung umzusetzen und die korrigierte Fassung der Dissertation dem/der Erstreferent:in zur Überprüfung vorzulegen.

Der Dekan weist darauf hin, dass bei einer mündlichen Promotionsprüfung am Fachbereich Informatik Videomitschnitte der öffentlichen Disputation nur mit expliziter Einwilligung aller Betroffener zulässig sind.

Das heißt, solche Aufnahmen sind in der Regel wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts unzulässig.

Heimliche Aufnahmen sind u.U. nach § 201 StGB strafbar.

Einlieferungsfrist

Die Veröffentlichung der Dissertation muss innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Prüfung erfolgen. Sollte sich die Veröffentlichung verzögern, so muss vor Ablauf der Einlieferungsfrist ein Antrag (mit Begründung) auf Verlängerung beim Promotionsausschuss gestellt werden.

Erklärung

Die Erklärung nach § 19 PO/AT zur Übertragung von Rechten an der Dissertation (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift des/der Verfasser:in der Dissertation und der/des Erstreferent:in im Dekanat eingereicht werden. Das Dekanat leitet die Erklärung an TUPrints weiter.

TUprints

Die Dissertation muss elektronisch auf dem Hochschulpublikationsserver TUprints veröffentlicht werden, auch bei einer Verlagsveröffentlichung.

Registrieren Sie sich bei TUprints und folgen Sie den Hinweisen zur Veröffentlichung der Dissertation. Dies ist nur mit einer TU-ID möglich.

Sollten Sie keine TU-ID haben, wenden Sie sich bitte an Ihre:n Betreuer:in, um eine Gast-TU-ID zu erhalten. Ebenso müssen Sie die 2-Faktor-Authentifizierung einrichten.

Beachten Sie die Hinweise der ULB zur Veröffentlichung von Dissertationen.

Aushändigung der Doktorurkunde

Sobald die Veröffentlichung durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt nachgewiesen ist, kann die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde an den Doktoranden oder die Doktorandin vollzogen werden. Von diesem Zeitpunkt an ist der oder die nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

Sobald die Urkunde vorliegt, geben wir Ihnen Bescheid. Sehen Sie von Rückfragen bitte ab.

Kontaktperson

Wer
Nadine Moldaner

Sprechstunde
Montags, dienstags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr

Persönlich
(Piloty-)Gebäude S2|02, Raum D104
Hochschulstraße 10
64289 Darmstadt

Per Mail

Telefonisch
+49 6151 16-25501