Teilzeitstudium

Welche Regeln gelten für ein Studium in Teilzeit?

Die TU Darmstadt bietet ein Studium in Teilzeit an, um es Studierenden mit anderen Verpflichtungen zu ermöglichen, das Studium an ihre persönliche Lebenssituation anzupassen. Details dazu finden Sie bei der Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind.

Der Fachbereich Informatik unterstützt das Teilzeitstudium seit dessen Einführung. Bitte beachten Sie aber, dass es sich um eine zentrale Leistung handelt, zu der wir nur bedingt beraten können—wenden Sie sich bei Fragen also besser an die Ansprechpartner. Dort finden Sie insbesondere auch Informationen zur Ausgestaltungen, Voraussetzungen für den Status als Teilzeitstudierende*r und das Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer nur rund um den Semesterwechsel, konkret im letzten Monat eines Semesters sowie dem ersten Monat des Folgesemesters gestellt werden kann, also vom 1.3.-30.4. bzw. 1.9.-31.10. jeden Jahres.

Das Studium in Teilzeit ist deutlich von einem Dualen Studium abzugrenzen: bei einem Dualen Studium studieren Sie in Entsendung einer Firma; ein Teilzeitstudium hilft dabei, besonderen Lebensanforderungen (inklusive Nebentätigkeit ab einem gewissen Stundenumfang) im Studium Rechnung zu tragen. Im Gegensatz zu einem Dualen Studium hat dies aber nichts mit einem Arbeitgeber zu tun und Sie haben auch keinen entsprechenden darauf zugeschnittenen Arbeitsvertrag. Der Fachbereich Informatik bietet derzeit keine dualen Studiengänge an.