Teilzeitstudium

Kurzinfo Teilzeitstudium Fachbereich Informatik

Folgende Studiengänge können am Fachbereich Informatik in Teilzeit studiert werden:

  • B.Sc. Informatik ab dem 1. Fachsemester
  • Joint Bachelor of Arts Informatik ab dem 1. Fachsemester
  • B.Ed. Gewerblich-technische Bildung – Informatik ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Informatik ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Autonome Systeme ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Distributed Software Systems ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. IT-Security ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Internet und Web-basierte Systeme ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Visual Computing ab dem 1. Fachsemester
  • M.Ed. Gewerblich-technische Bildung – Informatik ab dem 1. Fachsemester

Auch von Interesse:

  • B.Sc. Computational Engineering ab dem 1. Fachsemester
  • M.Sc. Computational Engineering ab dem 1. Fachsemester
  • B.Sc. Informationssystemtechnik ab 1. Fachsemester
  • M.Sc. Informationssystemtechnik ab dem 1. Fachsemester

Das vollständige Teilzeitangebot finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium unter „Teilzeitangebot“ bzw. unter dem Link in der rechten Marginalspalte.

Teilzeitstudienpläne: Exemplarische Teilzeitstudienpläne über 8 und 10 Semester im Bachelor und 6 und 8 Semester im Master finden Sie auf obiger Webseite unter Teilzeitangebot. Eine beliebige Mehrleistung von CP ist ohne Statuswechsel möglich.

Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium

Immatrikulation, kein Doppelstudium und Nachweis eines Teilzeitgrundes.

Teilzeitgrund Nachweise
Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung+ letzte Gehaltsabrechnung
Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 8040 EUR p. a./ 2010 EUR pro Quartal Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid
Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. Geburtsurkunde
Pflegetätigkeit Bescheid der Pflegekasse + Nachweis der Bestellung als Pfleger
Behinderung oder chronische schwere Erkrankung Behindertenausweis, ärztliches Attest
Hochleistungssport Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes
Mitwirkung als Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde

Auswirkungen

  • Fristverlängerungen:
    • Mindestleistungen und Auflagen: Wird der Teilzeitstatus im ersten Semester beantragt, verdoppelt sich die Frist, ansonsten anteilige Verlängerung um ein weiteres Semester pro Teilzeitsemester (z.B. Frist zur Auflagenerfüllung 2 Semester, bei Teilzeit im 1. Semester Verlängerung auf 4 Semester, bei Beantragung im 2. Semester Verlängerung auf 3 Semester.
    • Thesis: Fristverlängerung auf das Doppelte, aber nicht rückwirkend! Wenn die Frist ausgelöst wird, muss der Studierende bereits im Teilzeitstudium sein. Eine (weitergehende) Fristverlängerung durch die Prüfungskommission ist unbenommen.
  • Geringere Fachsemesteranzahl: ein Teilzeitstudienjahr zählt nur als ein Fachsemester
  • Krankenversicherung: Keine Auswirkungen bei Wahl des richtigen Teilzeitstudienplans (20 CP-Studienplan für Erhalt des sozialversicherungsrechtlichen Studierendenstatus)
  • Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG förderungsfähig

Antragsverfahren

Download des Antragsformulars unter http://www.teilzeitstudium.tu- darmstadt.de/studierende/antragsverfahren/index.de.jsp. Das ausgefüllte Formular mit den Originalnachweisen muss der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium fristgerecht vorgelegt werden (in der Regel ab 1.3./1.9. bis 30.4/30.10.)

Frist für WiSe 2015/16: 31. August bis 30. Oktober 2015

Dauer Teilzeitstudium

Der Antrag gilt für ein Studienjahr und kann beliebig oft gestellt werden. Bei Teilzeitstudium wegen Erziehungstätig- keit oder Behinderung kann ein längeres Teilzeitstudium beantragt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist zum Ende eines jeden Semesters möglich.

Teilzeitstatus

Der Teilzeitstatus wird in TUCaN ohne Angabe des Teilzeitgrundes bei den Studierendendaten im Studienverlauf hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird von der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium ausgestellt.

Beratung

Gabriele Pfeiffer

Dez. II Studium und Lehre, Hochschulrecht

Koordinierungsstelle Teilzeitstudium

Magdalenenstr. 12 ▪ S1|05 /12 (Histor. Maschinenhaus, Eingang Kantplatz)

64289 Darmstadt

Tel. 06151 16-27010

Mail: teilzeitstudium@pvw.tu-darmstadt.de

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag offene Sprechstunde von 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Zusätzliche Sprechstunden im April und Oktober: Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr.

Weitere Informationen unter

www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de