Teilzeitstudium
Kurzinfo Teilzeitstudium Fachbereich Informatik
Folgende Studiengänge können am Fachbereich Informatik in Teilzeit studiert werden:
- B.Sc. Informatik ab dem 1. Fachsemester
- Joint Bachelor of Arts Informatik ab dem 1. Fachsemester
- B.Ed. Gewerblich-technische Bildung – Informatik ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Informatik ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Autonome Systeme ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Distributed Software Systems ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. IT-Security ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Internet und Web-basierte Systeme ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Visual Computing ab dem 1. Fachsemester
- M.Ed. Gewerblich-technische Bildung – Informatik ab dem 1. Fachsemester
Auch von Interesse:
- B.Sc. Computational Engineering ab dem 1. Fachsemester
- M.Sc. Computational Engineering ab dem 1. Fachsemester
- B.Sc. Informationssystemtechnik ab 1. Fachsemester
- M.Sc. Informationssystemtechnik ab dem 1. Fachsemester
Das vollständige Teilzeitangebot finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium unter „Teilzeitangebot“ bzw. unter dem . Link in der rechten Marginalspalte
Teilzeitstudienpläne: Exemplarische Teilzeitstudienpläne über 8 und 10 Semester im Bachelor und 6 und 8 Semester im Master finden Sie auf obiger Webseite unter . Eine beliebige Mehrleistung von CP ist ohne Statuswechsel möglich. Teilzeitangebot
Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium
Immatrikulation, kein Doppelstudium und Nachweis eines Teilzeitgrundes.
Teilzeitgrund | Nachweise |
---|---|
Erwerbstätigkeit mind. 14 Std. pro Woche | Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung+ letzte Gehaltsabrechnung |
Selbständige/freiberufliche Tätigkeit mit Umsatz von 8040 EUR p. a./ 2010 EUR pro Quartal | Umsatzsteuererklärung oder Nachweis der Umsatzsteuerzahlung oder Einkommensteuerbescheid |
Erziehungstätigkeit eines Kindes unter 18. J. | Geburtsurkunde |
Pflegetätigkeit | Bescheid der Pflegekasse + Nachweis der Bestellung als Pfleger |
Behinderung oder chronische schwere Erkrankung | Behindertenausweis, ärztliches Attest |
Hochleistungssport | Nachweis der Zugehörigkeit zu einem A-, B- oder C-Kader eines Spitzensportverbandes |
Mitwirkung als Vertreter(in) der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung oder des Studentenwerks | Berufungsbeschluss in das Organ oder Ernennungsurkunde |
Auswirkungen
- Fristverlängerungen:
- Mindestleistungen und Auflagen: Wird der Teilzeitstatus im ersten Semester beantragt, verdoppelt sich die Frist, ansonsten anteilige Verlängerung um ein weiteres Semester pro Teilzeitsemester (z.B. Frist zur Auflagenerfüllung 2 Semester, bei Teilzeit im 1. Semester Verlängerung auf 4 Semester, bei Beantragung im 2. Semester Verlängerung auf 3 Semester.
- Thesis: Fristverlängerung auf das Doppelte, aber nicht rückwirkend! Wenn die Frist ausgelöst wird, muss der Studierende bereits im Teilzeitstudium sein. Eine (weitergehende) Fristverlängerung durch die Prüfungskommission ist unbenommen.
- Geringere Fachsemesteranzahl: ein Teilzeitstudienjahr zählt nur als ein Fachsemester
- Krankenversicherung: Keine Auswirkungen bei Wahl des richtigen Teilzeitstudienplans (20 CP-Studienplan für Erhalt des sozialversicherungsrechtlichen Studierendenstatus)
- Achtung: Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG förderungsfähig
Antragsverfahren
Download des Antragsformulars unter . Das ausgefüllte Formular mit den Originalnachweisen muss der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium fristgerecht vorgelegt werden (in der Regel ab 1.3./1.9. bis 30.4/30.10.) http://www.teilzeitstudium.tu- darmstadt.de/studierende/antragsverfahren/index.de.jsp
Frist für WiSe 2015/16: 31. August bis 30. Oktober 2015
Dauer Teilzeitstudium
Der Antrag gilt für ein Studienjahr und kann beliebig oft gestellt werden. Bei Teilzeitstudium wegen Erziehungstätig- keit oder Behinderung kann ein längeres Teilzeitstudium beantragt werden. Der Wechsel ins Vollzeitstudium ist zum Ende eines jeden Semesters möglich.
Teilzeitstatus
Der Teilzeitstatus wird in TUCaN ohne Angabe des Teilzeitgrundes bei den Studierendendaten im Studienverlauf hinterlegt, ist aber auf den Studienbescheinigungen nicht vermerkt. Eine Bescheinigung über den Teilzeitstatus wird von der Koordinierungsstelle Teilzeitstudium ausgestellt.
Beratung
Gabriele Pfeiffer
Dez. II Studium und Lehre, Hochschulrecht
Koordinierungsstelle Teilzeitstudium
Magdalenenstr. 12 ▪ S1|05 /12 (Histor. Maschinenhaus, Eingang Kantplatz)
64289 Darmstadt
Tel. 06151 16-27010
Mail: teilzeitstudium@pvw.tu-darmstadt.de
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag offene Sprechstunde von 9:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Zusätzliche Sprechstunden im April und Oktober: Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr.
Weitere Informationen unter
