Nachteilsausgleich in Prüfungen

Um Chancengleichheit im Studium zu ermöglichen, kann bei Behinderung, chronischen Erkrankungen oder schwerer Krankheit ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dies betrifft beispielsweise Auswirkungen von Rheuma oder Arthritis (Beschränkungen beim Schreiben), Konzentrationsschwäche, LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche).

Bitte beachten Sie, ...

dass die konkrete Ausgestaltung eines Nachteilsausgleichs nach §24 APB (wird in neuem Tab geöffnet) immer den Prüfenden obliegt. Melden Sie sich bitte deshalb immer min. 6 Wochen vor der Prüfung bei ihren jeweiligen Prüfenden.

Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?

Ein Nachteilsausgleich für eine Einschränkung kann nur geprüft und ggf. erteilt werden, wenn eine entsprechende (fach-)ärztliche oder psychologische Bescheinigung/Attest vorliegt.

Aus diesem Dokument sollte hervorgehen, dass eine Einschränkung vorliegt und wie der hierdurch vorliegende Nachteil ausgeglichen werden kann.

In der Regel können dies sein:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit von Klausuren um xx%
  • Schreiben in einem separaten Raum
  • mündliche statt schriftliche Prüfung
  • Nichtberücksichtigung von Rechtschreib-, Interpunktions- sowie Flüchtigkeitsfehlern
  • Verwendung von technischen Hilfsmitteln (z.B. Laptop)

Nachteilsausgleich beantragen

Bitte beantragen Sie einen Nachteilsausgleich mit einem formlosen Schreiben und legen Sie die entsprechende (fach-)ärztliche oder psychologische Bescheinigung bei. Diese sollten zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 12 Monate sein.

Sie können ihren Antrag per Mail an senden oder alternativ per Post an:
TU Darmstadt
Fachbereich Informatik
Nachteilsausgleich
Hochschulstr. 10
64289 Darmstadt

Ein Nachteilsausgleich kann für die Dauer eines Semesters oder bis zu 4 Semester beantragt werden.

Sollten Sie Rückfragen haben, nutzen Sie bitte die Sprechstunde der Fachstudienberatung von Tim Neubacher jeweils Dienstags und Mittwochs von 10 Uhr bis 12 Uhr in S2|02 D115.

Ansprechpartner:innen

Name Kontakt
Tim Neubacher
Dr.-Ing. Jasmin Boghrat (stellv.)