Wechsel der Ordnung
Kann oder sollte ich in die aktuelle Ordnung (2023) meines Studiengangs wechseln?
Für Studierende der älteren Ordnungen des B.Sc. Informatik – vor der Ordnung 2023 – oder anderer Studiengänge kann ein Wechsel der Ordnung sinnvoll sein, er ist es aber nicht für jede:n!
Im Jahr 2023 wurde für den B.Sc. Informatik eine neue Ordnung – der B.Sc. Informatik (2023) – eingeführt. Diese Ordnung brachte einige Änderungen mit sich, die im Folgenden verkürzt und unvollständig (!) umrissen werden:
- Der Pflichtbereich wurde von 135 CP auf 114 CP verschlankt.
- Es wurde ein Wahlpflichtbereich mit Umfang von 10-35 CP und anfangs fünf konkreten Veranstaltungen eingeführt. Konkret sind dies die bisherigen Pflichtveranstaltungen Betriebssysteme, Einführung in den Compilerbau, Scientific Computing (vormals „Computational Engineering und Robotik“), Formale Methoden im Softwareentwurf sowie Visual Computing.
- Die CP-Grenzen in den Wahlbereichen für Fachprüfungen und Studienbegleitende Leistungen wurden flexibler gestaltet, so dass man dort sowohl „weniger“ als auch „mehr“ CP als zuvor erbringen kann.
- Die Vorlesung Architekturen und Entwurf von Rechnersystemen wandert bei Wechsel vom Pflicht- in den Wahlpflichtbereich.
- Neu eingeführt werden die Pflichtmodule Einführung in die Künstliche Intelligenz (schon lange als Wahlmodul belegbar), Probabilistische Methoden der Informatik (löst, aber ohne gegenseitige Anerkennung, Mathematik III ab), Informatik und Gesellschaft sowie Einführung in wissenschaftliches Arbeiten.
- Der Bereich „Studium Generale“ (5-6 CP) ersetzt den bisherigen Bereich „fachübergreifende Leistungen“ (3-6 CP).
- Ein paar Veranstaltungen wurden umbenannt und angepasst und erhielten damit eine neue Modulnummer: Parallele Programmierung (bislang Systemnahe und parallele Programmierung), Scientific Computing (bislang Computational Engineering und Robotik), Computernetze und verteilte Systeme (bislang Computer-Netzwerke und…) sowie Teamprojekt Softwareentwicklung (bislang Bachelorpraktikum).
Ein Wechsel der Ordnung auf die Ordnung B.Sc. Informatik (2023) bedeutet daher, dass…
- die neuen Pflichtmodule (siehe oben) erbracht werden müssen, um den Abschluss zu erhalten;
- die Module AER und Mathe III entfallen können (AER wird noch in den Wahlbereich anerkannt, Mathe III entfällt);
- von den Modulen im Wahlpflichtbereich eines bei einem oder zwei vorliegenden Fehlversuch(en) eines nach §30(5) APB gestrichen werden kann;
- die anderen Wahlpflichtmodule, sofern nicht schon begonnen, nicht absolviert werden müssen (es müssen nur insgesamt zwei der aktuell fünf Module abgelegt werden).
Bitte informieren Sie sich im Moodle-Kurs „“ ausführlich, ob in Ihrem konkreten Fall ein Wechsel der Ordnung sinnvoll wäre (sofern Sie nicht ohnehin schon in der Ordnung 2023 sind). Nutzen Sie ggf. auch die Beratungsangebote der Neue Prüfungsordnungen FB Informatik 2023Fachstudienberatung Bachelor Informatik!
