Frage zu Prüfung – Studienbüro oder Fachstudienberatung?

Für alle Fragen und Anliegen rund um das Prüfungsrecht – insbesondere An- und Abmeldung von Prüfungen, Rücktritt wegen Krankheit, falsche Notenverbuchung oder falsche Prüfungsanmeldung („Zusätzliche Leistungen“ statt im „Wahlbereich X“ o.Ä.) – ist das Studienbüro zuständig.

Sollte sich im Rahmen der Frage Beratungsbedarf herausstellen, den das Studienbüro nicht leisten kann, werden Sie von dort an die Fachstudienberatung verwiesen. Die Fachstudienberatung berät auch zur Planung des Studiums, Auswahl der Fächer (insbesondere bei Teilzeit, Verzögerungen im Studium oder Einstiegsschwierigkeiten in das Studium). Gegebenenfalls wird die Fachstudienberatung Sie an besser passende Stellen verweisen, etwa das Studienbüro.

Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Seite zu den Ansprechpartner*innen !