KI-Hilfsmittel in Prüfungen

Handlungsempfehlung für Studierende

Mit dieser Vorgabe stellt der Fachbereich Informatik seinen Studierenden eine Handlungsempfehlung für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Hilfsmitteln, wie zum Beispiel ChatGPT zur Verfügung.

Auszüge aus der Handlungsempfehlung

Hinweis:

KI-Hilfsmittel sind im Sinne des §22 (7) APB als Hilfsmittel zu verstehen und müssen deshalb immer als solche in den Quellenangaben einer schriftlichen Arbeit angegeben werden.

Allgemeine Empfehlungen

Der Fachbereich empfiehlt allgemein, KI-Hilfsmittel bei der Erstellung von schriftlichen Arbeiten wie Seminar- und Abschlussarbeiten, zur Erzeugung von Code oder für sonstige Prüfungsleistungen nur mit Bedacht, unter Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und Einhaltung der durch die APB vorgegebenen Regeln zu verwenden.

Sollten KI-Hilfsmittel trotz Verwendung nicht als Hilfsmittel angegeben oder trotz Untersagung als Hilfsmittel eingesetzt worden sein, droht die Feststellung eines Täuschungsversuchs nach §38 APB.

Orientierungssätze

  • Im Zweifelsfall kläre ich die Verwendung von KI-Hilfsmitteln mit meinem/meiner Prüfenden (gerne auch schriftlich). Die Verwendung von Hilfsmitteln liegt letztendlich in deren Entscheidung.
  • Wenn das Tool das erledigt, was eigentlich meine Aufgabe wäre, dann ist es wahrscheinlich nicht zulässig.
  • Inhalte, die durch ein KI-Hilfsmittel erstellt wurden, sollten immer durch mich auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft werden.
  • Von KI-Hilfsmitteln erstellte Inhalte sollten durch mich auf Plagiate geprüft werden.
  • Inhalte, die durch KI-Hilfsmittel erstellt wurden, unterliegen ebenso meiner Verantwortung wie meine restliche Arbeit. Im Fall von Abschlussarbeiten, siehe auch „Erklärung zur Abschlussarbeit“.