Vorziehen Masterleistungen?

Gemäß §20(3) der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt (APB) können insgesamt bis zu 30 CP an Leistungen aus einem Master bereits während des Bachelor-Studiums vorgezogen werden. Diese Option ist vor allem dann relevant, wenn sich etwas im Bachelor verzögert, z.B. der Wechsel in den Master aufgrund einer noch ausstehenden Leistung oder Note – überlicherweise etwa der noch nicht fertiggestellten Bachelroarbeit – noch nicht möglich ist. In diesem Fall können Sie statt eines „leeren“ Semesters, in dem praktisch keine Leistungen mehr erbracht werden, quasi ein volles Semester (30 CP) aus dem Master vorziehen, um „im Studium zu bleiben“.

Bitte beachten: die Anmeldung hierzu erfolgt in TUCaN ausschließlich über den Bereich „Vorgezogene Masterleistungen“, also nicht über die „normalen“ Bereiche oder den Bereich „zusätzliche Leistungen“. Übrigens: unter „zusätzliche Leistungen“ angemeldete Leistungen zählen generell nicht in die 180 CP Ihres Bachelor-Abschlusses (!).