Bestehen-Zwang bei vorgezogenen Leistungen?

Vorgezogene Leistungen werden im Masterstudiengang anerkannt und müssen somit im Prinzip auch spätestens im Masterstudiengang bestanden werden. Es gelten die gleichen Regeln wie für Leistungen im Wahlpflichtbereich (inklusive der Option zur Streichung des Moduls).