Anzahl Prüfungsversuche

Wie viele Prüfungsversuche habe ich im B.Sc. Informatik?

Gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt ist eine „zweite Wiederholung einer Fachprüfung möglich“ (§31 (1) APB). Da die ursprüngliche Prüfung keine „Wiederholung“ darstellt, haben Sie damit pro Fachprüfungmaximal drei Versuche.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden wichtigen Hinweise:

  • Im Fachbereich Informatik werden Fachprüfungen in der Regel jeweils einmal pro Semester angeboten. Haben Sie also die Prüfung im Fach X nicht bestanden, können Sie diese in aller Regel erst frühestens im Folgesemester erneut antreten.
  • Im Fachbereich Informatik werden Sie nicht automatisch zum nächstmöglichen Termin zur Prüfung angemeldet. Wenn Sie also die Prüfung in einem Fach im Wintersemester nicht bestanden haben, nehmen Sie nur dann an der nächsten Prüfung im darauffolgenden Sommersemester teil, wenn Sie sich selbst zu dieser Prüfung anmelden.
  • Nutzen Sie bei Nichtbestehen die Möglichkeit der Klausureinsicht! Die Einsicht dient nicht dazu, „über die Punktevergabe zu verhandeln“ – aber möglicherweise haben Sie dennoch dabei Fragen zur Bewertung, die zu einer Nachkorrektur (und im Idealfall einer besseren Note) führen können. Vorrangig ist aber wichtig, (a) dass Sie erkennen, welche Fehler Sie gemacht haben, und (b) dass Sie das Bewertungsschema verstehen, also worauf z.B. bei den Aufgaben besonders Wert gelegt wird. Damit können Sie es dann „im nächsten Versuch (hoffentlich) besser machen“.
  • Nach dem Nichtbestehen eines Zweitversuchs erhalten Sie eine Einladung zu einer Beratung. Sie müssen daran nicht teilnehmen, aber wir müssen diese Beratung anbieten (§31 (3) APB). Es wäre in jedem Fall sinnvoll, dieses Angebot zu nutzen und in vielen Fällen auch sinnvoll, einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren.
  • Einmalig pro Studiengang – also maximal einmal im gesamten B.Sc. Informatik an der TU Darmstadt! – können Sie nach einem gescheiterten Drittversuch in einer Fachprüfung noch eine „mündliche Ergänzungsprüfung“ („mEP“, nach §32 APB) beantragen, sofern der Drittversuch schriftlich erfolgte und der Antrag fristgerecht gestellt wurde. Siehe dazu die separate Seite.
  • Haben Sie eine Fachprüfung endgültig nicht bestanden, werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Achtung: das bedeutet, dass Sie den B.Sc. Informatik an der TU Darmstadt nicht fortsetzen können (und je nach Fach auch andere Studiengänge, die das endgültig nicht bestanden Fach enthalten). Es ist nicht möglich, dies durch den Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb des gleichen Studiengangs zu „beheben“!