FAQ Outgoings

Sie haben noch Fragen?

Vielleicht finden Sie Antworten in den folgenden FAQ. Wenn nicht, können Sie sich gerne an den Auslandskoordinator wenden.

FAQ Outgoings

Ja, es gibt außer den Plätzen des Fachbereiches weitere Möglichkeiten ins Ausland zu gehen. Informationen hierzu sind auf den Webseiten des Referates Internationale Beziehungen & Mobilität zu finden.

Die Unterlagen können alternativ über einen Ordner in der Hessenbox zur Verfügung gestellt werden.

  • Wirtschaftsinformatik: Sie können sich nur über den Fachbereich 1 bewerben. Bitte bedenken Sie, dass der Fachbereich 1 für alle organisatorischen Aspekte zuständig ist (Learning Agreement etc.), der Fachbereich 20 aber für die Informatik-Inhalte. Wollen Sie also Informatik Veranstaltungen im Ausland belegen, wenden Sie sich hierfür (sowohl für vorläufige als auch endgültige Anerkennung) an den Fachbereich 20 (bzw. die Auslandsssprechstunde). Sie bekommen ein Empfehlungsschreiben für die (vorläufige) Anerkennung, welches Sie dann beim Fachbereich 1 wieder einreichen können (für das Ausstellen des Learning Agreements oder für die endgültige Anerkennung).
  • IST: Sie können sich über verschiedene Fachbereiche bewerben. Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich 18 für die organisatorischen Aspekte zuständig ist. Wollen Sie Informatik Veranstaltungen im Ausland belegen, wenden Sie sich hierfür (sowohl für vorläufige als auch endgültige Anerkennung) an den Fachbereich 20 (bzw. die Auslandssprechstunde). Sie bekommen ein Empfehlungsschreiben für die (vorläufige) Anerkennung, welches Sie dann beim Fachbereich 18 wieder einreichen können (für das Ausstellen des Learning Agreements oder für die endgültige Anerkennung).
  • Computational Engineering: Alle organisatorischen Aspekte erfolgen über den Studienbereich CE. Sie können sich aber am Fachbereich 20 bewerben. Wollen Sie Informatik Veranstaltungen im Ausland belegen, wenden Sie sich hierfür (sowohl für vorläufige als auch endgültige Anerkennung) an den Fachbereich 20 (bzw. die Auslandssprechstunde). Sie bekommen ein Empfehlungsschreiben für die (vorläufige) Anerkennung, welches Sie dann beim Studienbereich CE wieder einreichen können (für das Ausstellen des Learning Agreements oder für die endgültige Anerkennung).

Mehrfachbewerbungen sind möglich, man kann sich für bis zu fünf Universitäten bewerben. Von Seiten des FB 20 gibt es keine Beschränkung, allerdings sollten Sie für jede Universität auf die Sie sich bewerben ein separates Motivationsschreiben sowie ein separates Studienvorhaben erstellen.

Ja, Sie können solche Veranstaltungen ins Nebenfach Informatik oder in kombinierte Studiengänge wie z.B. Wirtschaftsinformatik einbringen. Hierfür müssen Sie den regulären Anerkennungsprozess durchlaufen (vorläufige Anerkennung mit Ausschlüssen und endgültige Anerkennung mit Ausschlüssen). Bitte beachten Sie, dass Sie immer den ersten Kontakt mit dem Fachbereich aufnehmen müssen (per Mail oder in der Auslandssprechstunde).

Da Leistungen nur durch Ihren Fachbereich anerkannt werden können, bekommen Sie von uns ein Empfehlungsschreiben für die Anerkennung, welches Sie dann bei Ihrem Fachbereich abgeben können. Learning Agreements werden ebenso nur von Ihrem Fachbereich erstellt.

Prüfungs- sowie Studienleistungen während eines Urlaubssemsters sind am FB 20 möglich, allerdings muss man einen Antrag auf Beurlaubung ausfüllen.

Auf der einen Seite gibt es einen Double Degree der mit dem Bachelor und Master eng verzahnt ist. Hierbei ist es erforderlich sich bereits im dritten Semester des Bachelor Studienganges zu bewerben. Falls Sie an einem Double Degree interessiert sind, empfehlen wir frühzeitig die Beratungsangebote (insbesondere ein Besuch der Auslandssprechstunde) wahrzunehmen.

Falls Sie im ERASMUS an die Ecole Centrale de Lyon gehen wollen müssen Sie 180 CP absolviert haben, also können Sie faktisch nur im Master nach Lyon gehen.

Das Studienvorhaben soll in Text und/oder Tabellenform darlegen wie Sie sich Ihren Studienablauf vorstellen und wie der Auslandsaufenthalt in diesen Plan passt. Fragen, die in diesem geklärt werden könnten, wären beispielsweise:

In welchem Studiengang werden Sie sein wenn Sie ins Ausland gehen?

  • Welche Leistungen des Studienganges möchten Sie an der TU Darmstadt bereits vor dem Auslandsaufenthalt erbringen?
  • In welchem Bereich möchten Sie Leistungen aus dem Ausland einbringen (Studienleistungen/Prüfungsleistungen im Gebiet … / Anwendungsfach)?
  • Wo möchten Sie Ihre Masterarbeit schreiben (im Ausland oder an der TU Darmstadt)?

Für die Bewerbung am Fachbereich sind noch keine Sprachnachweise erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch vor der Bewerbung bei der Partneruniversität noch Sprachkurse an der TUD belegen können und dass Sie bei einer erfolgreichen Nominierung bevorzugt behandelt werden.

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie unabhängig von Ihrem Zielland immer über gute Englischkenntnisse verfügen sollten.

Nein. Bedenken Sie, dass Sie am täglichen Leben in diesem Land teilhaben werden und sich nicht nur an der Universität aufhalten werden. Demnach ist es unumgänglich auch die Landessprache zumindest teilweise zu erlernen.

Sie können als Free-Mover (Stipendium und Austausch in Selbstorganisation) so oft gehen wie Sie wollen.

Falls Sie am ERASMUS+ Programm teilnehmen, können Sie einmal im Bachelor und einmal im Master ins Ausland gehen.

Bedenken Sie aber, dass gewisse Programme auch hier nur einmalig greifen. Eine Liste aller Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten zu Förderungen und Stipendien der TU Darmstadt.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Am besten schauen Sie auf den Webseiten „Studieren weltweit“ nach.

Am besten ist es natürlich, wenn Sie in einem Fachgebiet herausragende Leistungen (zum Beispiel im Rahmen des Bachelorpraktikums oder z.B. eines Seminars) erzielt haben und den entsprechenden Professor um ein Empfehlungsschreiben bitten. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, kontaktieren Sie bitte Tim Neubacher.