Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Leistungen
Hierzu sind die folgenden Regelungen zu beachten.
Welche Leistungen werden anerkannt?
Bitte beachten Sie, dass im Fachbereich Informatik üblicherweise Leistungen aus dem Ausland nicht auf bestehende Veranstaltungen der TU Darmstadt anerkannt werden. Vielmehr werden die Leistungen aus dem Ausland als solche anerkannt und den entsprechenden Wahlbereichen zugeordnet.
Die Anerkennung in den Wahlbereichen der Bachelor- und Masterstudiengänge ist meist problemlos möglich, falls folgende Kriterien beachtet werden:
- Die im Ausland erbrachten Leistungen entsprechen in Inhalt und Anforderungen den Studiengängen des Fachbereichs.
- Die im Ausland erbrachten Leistungen überschneiden sich nicht wesentlich mit den Inhalten von Pflichtveranstaltungen der Informatikstudiengänge.
- Wenn Abschlussarbeiten im Ausland angefertigt werden, muss ein Professor/eine Professorin unseres Fachbereichs die Arbeit betreuen.
Eine Anerkennung von Pflichtveranstaltungen ist nur dann möglich, wenn die im Ausland erbrachte Leistung in Gänze der anzuerkennenden Pflichtveranstaltung entspricht. Hierzu kommen Sie zur Besprechung am besten in die Sprechstunde (dienstags, 10:00 – 12:00 Uhr, Raum S202/D115).
Ablauf der Anerkennung
Für alle Kurse muss die Anerkennung nach der Rückkehr abgeschlossen werden. Nach einer inhaltlichen Prüfung wird festgelegt, mit wie vielen CP eine Anerkennung in den Studiengängen des Fachbereichs möglich ist. Außerdem wird dann auch die Note umgerechnet.
Füllen Sie für die Anerkennung bitte unser Anerkennungsformular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrem Transcript of Records an AuslandsanerkennungAuslandsteam.
Leistungen im Anwendungsfach des Master Informatik bzw. im Nebenfach Informatik sowie in kombinierten Studiengängen
Eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in das Anwendungsfach, ein Nebenfach oder einen kombinierten Studiengang ist denkbar, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Kommen Sie dazu am besten in unsere Sprechstunde (siehe oben).
Notenumrechnung
Sofern das Notensystem der Partneruniversität vergleichbar ist, werden Noten der Partneruniversität in das Notensystem der TU Darmstadt umgerechnet. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (s. APB §17 (4)).
Anerkennung in einen zweiten Studiengang
Falls Sie bereits anerkannte Leistungen in einen weiteren Studiengang anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail oder persönlich an die Auslandsberatung. Bitte beachten Sie, dass Sie genau angeben, welche Kurse Sie in welchen Studiengang anerkennen lassen wollen.