Anerkennung
von im Ausland erbrachten Leistungen

Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen durch Studierende des Fachbereichs im Ausland erbracht werden, können grundsätzlich in den Studiengängen des Fachbereichs anerkannt werden.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Leistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen durch Studierende des Fachbereichs im Ausland erbracht werden, können grundsätzlich in den Studiengängen des Fachbereichs anerkannt werden.

Hierzu sind die folgenden Regelungen zu beachten.

Welche Leistungen werden anerkannt?

Bitte beachten Sie dass im Fachbereich Informatik üblicherweise Leistungen aus dem Ausland nicht auf bestehende Veranstaltungen der TU Darmstadt anerkannt werden. Vielmehr werden die Leistungen aus dem Ausland als solche anerkannt und es werden Ausschlüsse formuliert also Veranstaltungen die bei einer Anerkennung nicht mehr an der TU Darmstadt gehört werden können.

Die Anerkennung in den Wahlbereichen der Bachelor- und Masterstudiengänge ist meist problemlos möglich, falls folgende Kriterien beachtet werden:

Die im Ausland erbrachten Leistungen entsprechen in Inhalt und Anforderungen den Studiengängen des Fachbereichs.

  • Die im Ausland erbrachten Leistungen überschneiden sich nicht wesentlich mit den Inhalten von Pflichtveranstaltungen der Informatikstudiengänge.
  • Wenn Abschlussarbeiten im Ausland angefertigt werden, muss ein Professor/eine Professorin unseres Fachbereichs die Arbeit betreuen.
  • Die Anerkennung kann versagt werden, falls vor Beginn des Auslandsaufenthaltes keine Prüfung des Studienvorhabens durch die Prüfungskommision erfolgt ist. Absprachen zwischen Studierenden und Prüfungskommision werden neben dem Learning Agreement in einer Vereinbarung zum Learning Agreement festgehalten.

Eine Anerkennung von Pflichtveranstaltungen ist nur dann möglich, wenn die im Ausland erbrachte Leistung in Gänze der anzuerkennenden Pflichtveranstaltung entspricht.

Ablauf der Anerkennung

Nach der Nominierung beginnt parallel zur zweiten Bewerbungsphase die Beantragung des Learning Agreements durch die Studierenden.

Sollen weitere Kurse in das Learning Agreement aufgenommen werden, so ist für diese eine vorläufige Anerkennung zu beantragen.

Vorläufige Anerkennung

Im Rahmen der vorläufigen Anerkennung wird geprüft, ob ein Modul bzw. Kurs einer anderen Universität grundsätzlich in den Studiengängen des Fachbereichs anerkennbar ist. Dies ist möglich, falls

  • der anzuerkennende Kurs keine inhaltlichen Überschneidungen mit Pflichtveranstaltungen hat;
  • der anzuerkennende Kurs in Inhalt und Anforderungen dem Studiengang entspricht, in dem die Anerkennung erfolgen soll.

Es wird zusätzlich geprüft in welchen Wahlbereich oder in welches Gebiet die Anerkennung erfolgen kann. Darüber hinaus werden für Module des Fachbereichs, die dem anzuerkennden Kurs inhaltlich ähneln, Ausschlüsse bestimmt. D.h. wenn eine Anerkennung erfolgt, darf kein ausgeschlossener Kurs bereits geprüft worden sein oder noch geprüft werden.

Mit der vorläufigen Anerkennung wird noch nicht bestimmt, mit welchem Umfang eine Anerkennung erfolgt. Die CP werden erst durch die Anerkennung nach Rückkehr bestimmt.

Anerkennung nach Rückkehr (endgültige Anerkennung)

Für alle Kurse, die nur vorläufig anerkannt sind, muss die Anerkennung nach der Rückkehr abgeschlossen werden. Nach einer inhaltlichen Prüfung wird festgelegt, mit wieviel CP eine Anerkennung in den Studiengängen des Fachbereichs möglich ist. Außerdem wird dann auch die Note umgerechnet.

Für die Anerkennung müssen Sie Vorlesungsunterlagen elektronisch vorlegen. Bitte erstellen Sie für jeden Kurs einen Ordner. Bitte sortieren Sie die Unterlagen und achten Sie auf eine geeignete Namensgebung.

Folgende Unterlagen werden für eine Anerkennung benötigt:

  • Folien der Veranstaltung
  • Übungsaufgaben (Aufgabenstellung)
  • Klausur (sofern vorhanden)
  • Literaturliste
  • Syllabus inkl. Themenübersicht für jede Vorlesung
  • Diploma Supplement (auf englisch)
  • Sollten die Vorlesungsunterlagen nicht auf englisch verfügbar sein, muss für jeden Kurs eine deutsche oder englische Übersicht erstellen werden. In dieser muss aufgelistet sein, welches Thema der Vorlesungsunterlagen in welcher Woche behandelt wurde. Die Themen müssen mit ein paar aussagekräftigen Sätzen beschrieben werden. Die Wochenübersicht soll zeigen, wie intensiv ein Thema behandelt wurde.

Leistungen im Anwendungsfach des Master Informatik bzw. im Nebenfach Informatik sowie in kombinierten Studiengängen

Eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in das Anwendungsfach, ein Nebenfach oder einen kombinierten Studiengang ist denkbar, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Transcript of Records bzw. Zeugnisse

Die Anerkennung kann erst dann abgeschlossen werden, wenn Ihr Transcript of Records (Zeugnis, Notenbescheinigung) vorliegt.

Bitte reichen Sie das Transcript ungeöffnet im versiegelten Umschlag ein.

Notenumrechnung

Sofern das Notensystem der Partneruniversität vergleichbar ist, werden Noten der Partneruniversität in das Notensystem der TU Darmstadt umgerechnet. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (s. APB §17.4).

Anerkennung in einen zweiten Studiengang

Falls Sie bereits anerkannte Leistungen in einen weiteren Studiengang anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail oder persönlich an die Auslandsberatung. Bitte beachten Sie, dass Sie genau angeben welche Kurse Sie in welchen Studiengang anerkennen lassen wollen.