Regelungen GdI III und TGdI

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Für bisherige Informatik-Studiengänge und Studiengänge mit Informatikanteilen gelten die folgenden Regelungen.

Regelungen für bisherige Informatik-Studiengänge und Studiengänge mit Informatikanteilen

  1. Das Modul GdI III bleibt erhalten.
  2. Die darin hängende einzelne Lehrveranstaltung GdI III wird ersetzt durch die Lehrveranstaltungen Rechnerorganisation (RO) und Betriebssysteme (BS), jeweils mit 5 CP.
  3. Die Prüfung in GdI III war bisher eine Fachprüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung. In der neuen Version wird die Prüfung in GdI III ersetzt durch eine unbenotete Studienleistung in RO und die Fachprüfung in BS. Die Studienleistung in RO kann auch nach der Fachprüfung in BS erbracht werden. Sie ist keine Zulassungsvoraussetzung zur Fachprüfung in BS.
  4. Die GdI III – Fachprüfung „alter Art“ wird im WiSe 2015/16 zusammen mit der Vorlesung angeboten, eine erste und voraussichtlich auch zweite Wiederholungsprüfung im SoSe 2016. Studierende, die GdI III bis dahin nicht bestanden haben, müssen ab WiSe 2016/17 GdI III in der neuen Version aus RO und BS absolvieren.
  5. Bereits erbrachte Studienleistungen in GdI III werden auf die Studienleistung in RO angerechnet.
  6. Die Studienleistung wird durch erfolgreiche Teilnahme an der RO-Prüfungsklausur erlangt. Eine Teilnahme an den Testaten ist nicht notwendig, wird aber dringend empfohlen.
  1. Das Modul TGdI bleibt erhalten.
  2. Die darin hängende einzelne Lehrveranstaltung TGdI wird ersetzt durch die Lehrveranstaltungen Digitaltechnik (DT) und Rechnerorganisation (RO), jeweils mit 5 CP.
  3. Die Prüfung in TGdI war bisher eine Fachprüfung als Modulabschlussprüfung mit einer Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung. In der neuen Version wird die Prüfung in TGdI ersetzt durch die Fachprüfung in RO und eine unbenotete Studienleistung in DT. Die Studienleistung in DT kann auch nach der Fachprüfung in RO erbracht werden. Sie ist keine Zulassungsvoraussetzung zur Fachprüfung in RO. Im Wintersemester 2018/19 wird diese Studienleistung durch erfolgreiche Teilnahme an der DT-Prüfungsklausur am 05.03.19 erlangt.
  4. Die TGdI-Fachprüfung “alter Art” wird noch einmal im Frühjahr 2016 angeboten. An dieser Prüfung können nur Studierende teilnehmen, die die Studienleistung in TGdI bereits vor Beginn des Wintersemesters 2015/16 erworben hatten. Diejenigen, denen die Studienleistung in TGdI noch fehlt, können im Wintersemester 2015/16 nur die Studienleistung in DT erwerben als ersten Teil der TGdI-Prüfung “neu” (s. Punkt 3).
  5. Ein Fehlversuch in der Fachprüfung zu TGdI „alter Art“ wird in der neuen Version des TGdI-Moduls als Fehlversuch in RO angerechnet. Die bereits erbrachten Studienleistungen in TGdI werden als Studienleistung in DT angerechnet. Bei einem Wechsel in den B.Sc. Informatik 2015 werden die Fehlversuche in TGdI „alter Art“ nicht auf RO angerechnet (s. Äquivalenztabelle).
  6. Studierende, die noch TGdI I und/oder TGdI II benötigen, wenden sich bitte an das Studienbüro.