Wahlleistungen: Bestehen erforderlich?
Prinzipiell gelten für Leistungen im Wahlbereich die gleichen Regelungen wie für Pflichtleistungen: ein angemeldetes Modul ist abzuschließen.
Seit Oktober 2015 ist es möglich, in Wahlbereichen mit Fachprüfungen einmalig pro Bereich eine Prüfung mit mindestens einem Fehlversuch (vor der zweiten Wiederholungsprüfung) entfernen zu lassen. Diese Regelung gilt auch für den in der Ordnung 2023 eingeführten Wahlpflichtbereich. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin im Studienbüro.
Bei studienbegleitenden Leistungen (also Seminaren, Praktika in der Lehre, Praktika, Projektpraktika und vergleichbaren Leistungen) gibt es keine Beschränkung auf „maximal ein Modul pro Katalog“. Melden Sie bitte dennoch nicht wild viele Module an, „weil die ja entfernt werden können“!
Falls Sie sich im ersten Versuch rechtzeitig abmelden oder fristgerecht im Studienbüro einen ärtzlichen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) einreichen, gilt die Prüfung als nicht angetreten und muss nicht erneut geprüft werden. Siehe dazu auch die auf den Seiten des Studienbüros. Informationen zur Krankmeldung
Leistungen im Wahlbereich, die Sie zwar als Modul angemeldet haben, bei denen aber kein Fehlversuch verzeichnet ist, können ebenfalls auf Antrag an das Studienbüro entfernt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine so „entfernte“ Leistung (ohne Fehlversuch) bzw. eine „gestrichene“ Leistung (mit einem oder zwei Fehlversuchen) im gleichen Studiengang nicht erneut in TUCaN anmelden können. (Bei einem Studiengangswechsel, inklusive dem Wechsel vom B.Sc. Informatik in einen Informatik-Master, kann ein gestrichenes Modul erneut absolviert werden.)
