Mutterschutz für Studierende
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz auch für Studierende. Werdende Mütter genießen den besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchuG). Dieses regelt insbesondere die Dauer der Schutzfrist, den Mutterschaftsurlaub, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld und vieles mehr.
Damit Sie von den Vorteilen des Mutterschutzes profitieren können, müssen Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität mitteilen. Hierfür steht ein Formular zur Verfügung, welches Sie im Studienbüro erhalten und zusammen mit Ihrer entsprechenden ausfüllen sollten. Ansprechpartnerin im Studienbüro
Schwangere Studierende im Lehramt an Gymnasien wenden sich an das . Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Schwangere Studierende, die als studentische Hilfskräfte an der Technischen Universität Darmstadt arbeiten, müssen auch umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Auch wenn Sie außerhalb der Universität erwerbstätig sind, empfehlen wir eine Information Ihres Arbeitgebers. Nur so kann Ihre und die Gesundheit des Kindes vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
Erste Informationen erhalten Sie vorab (wird in neuem Tab geöffnet) hier.