Für den Fachbereich Informatik der TU Darmstadt ist der Master der Regelabschluss. Daher sind Bachelor- und Masterstudiengang eine Einheit. Der Bachelorstudiengang ist so gestaltet, dass er einerseits voll berufsqualifizierend ist, andererseits jede*r Absolvent*in für das Masterstudium am FB Informatik der TU Darmstadt qualifiziert ist.
Im Masterstudiengang wird das bestehende Wissen in verschiedenen Studien- und Forschungsbereichen vertieft. Dabei werden verschiedene Veranstaltungsformen belegt, um eine ausgewogene Verteilung zwischen Theorie und praktischer Anwendung zu gewährleisten. Durch das Studium werden die Studierenden in die Lage versetzt, wissenschaftliche Sachverhalte aufzubereiten, zu präsentieren und an der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Informatik mitzuwirken.
Zusätzlich zu den vertiefenden Veranstaltungen des Fachbereichs Informatik wird ein Nebenfach/Anwendungsfach gewählt. Darin lernen die Studierenden in Kooperation mit den anderen Fachbereichen der TU Darmstadt anwendungsbezogene Schnittstellen zu anderen Fachrichtungen kennen.
In beiden Fällen überprüfen die zentralen Stellen zunächst die formalen Voraussetzungen der Bewerber*innen. Im zweiten Schritt überprüft der Fachbereich Informatik die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zulassung. Diese finden Sie immer im Anhang II zu den Ausführungsbestimmungen des entsprechenden Studiengangs.
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsablauf generell (z.B. Fristen oder benötigte Dokumente) oder den formalen Voraussetzungen (z.B. Gleichwertigkeit des Abschlusses oder Sprachnachweis) kontaktieren Sie bitte die oben angegebenen Einrichtungen.
Bei weiteren Fragen zu den inhaltlichen Voraussetzungen schreiben Sie bitte eine Mail an die Fachstudienberatung Informatik.
Für die Anerkennungen ist Herr Tim Neubacher zuständig. Bitte kontaktieren Sie ihn per Mail bezüglich weiterer Informationen oder eines Termins.
Zur Erstellung von Prüfungsplänen muss das Prüfungsplan-Tool verwendet werden. Beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise im Tool und im Anhang der gedruckten Prüfungspläne!
Über das Prüfungsplan-Tool kann jederzeit ein geänderter Prüfungsplan erstellt werden. Bereits abgelegte Prüfungen können jedoch nicht mehr gestrichen und die anzurechnende CP-Zahl nicht mehr geändert werden.
Beachten Sie, dass Studierende im M.Sc. Autonome Systeme den geänderten Plan erneut abgeben müssen.
Seit Oktober 2015 kann man in Wahlbereichen mit Fachprüfungen einmalig eine noch nicht bestandene Prüfung (vor der zweiten Wiederholungsprüfung) pro Bereich entfernen zu lassen. In hinreichend gut begründeten Ausnahmefällen ist auch das Entfernen einer zweiten nicht bestandenen Prüfung möglich. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Informatik.
Studienleistungen können beliebig oft entfernt werden (vor der zweiten Wiederholungsprüfung).
Falls Sie sich im ersten Versuch rechtzeitig abmelden oder im Krankheitsfall fristgerecht ein Attest abgeben, gilt die Prüfung als nicht angetreten und muss nicht erneut geprüft werden.
Prinzipiell ja. Weitere Informationen bezüglich der Rahmenbedingungen finden Sie auf dem Informationsblatt zu externen Abschlussarbeiten.
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