Prüfungen

Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten? Warum sollte ich mir einen Prüfungsplan erstellen? Antworten auf diese Fragen und weitere Tipps für erfolgreiche Prüfungen finden Sie hier.

Prüfungen

Prüfungsanmeldung:

Die Anmeldung zu Prüfungen (Fachprüfungen UND Studienleistungen) erfolgt über TUCaN.

Fristen für Prüfungen des Fachbereich Informatik in einem Sommersemester

Fachprüfungen: 01.05. – 30.06.

Studienleistungen: 01.03. – 30.06.

Fristen für Prüfungen des Fachbereich Informatik in einem Wintersemester

Fachprüfungen: 01.11. – 31.01.

Studienleistungen: 01.09. – 31.01.

Für vorlesungsbegleitende Fachprüfungen gilt allerdings weiterhin, dass die Anmeldung einen Monat vor dem ersten Prüfungstermin endet!

Beachten Sie bitte, dass es an den Fachbereichen (z.B. Mathematik) unterschiedliche Anmeldefristen gibt: Informieren Sie sich an dem jeweiligen FB über die Anmeldefristen!

Hinweis: Studienleistungen werden häufig als Teilleistungen erbracht.

Studierende sollten sich vor dem Erbringen möglicher Teilleistungen zur Studienleistung des entsprechenden Moduls anmelden.

Ein Anrecht auf Wiederholung von Teilleistungen bei verspäteter Anmeldung besteht nicht!

Infos zur Anmeldung in TUCaN

Wichtige Info: Sollte ein Problem bei der Anmeldung zu den Studien- und Prüfungsleistungen auftreten, melden Sie sich bitte umgehend per Mail bei Ihrer Ansprechpartnerin !

Prüfungsabmeldung:

Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis 8 Tage vor der jeweiligen Fachprüfung möglich!

Beispiel:

Die Prüfung findet am 22.05. statt.

Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist daher in der Regel bis zum 14.05. um 23:59 möglich.

Sollte eine Abmeldung über TUCaN nicht möglich sein, füllen Sie bitte das Rücktrittsformular (English Version of formular withdrawal of registrations) aus und senden dies an das Studienbüro oder werfen dies in den Kasten neben dem Studienbüro (Raum D117) ein.

Wenn Sie auch vom Modul und der Lehrveranstaltung abgemeldet werden möchten, geben Sie dies zusätzlich auf dem Rücktrittsformular an.

Wird eine Fachprüfung als nicht ausreichend bewertet oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden.

Auf Antrag kann einmalig pro Studiengang in einer nicht bestandenen zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

Nach § 31 (3) APB ist der Fachbereich verpflichtet, Studierende vor einer zweiten Wiederholungsprüfung in einem Drittprüfungsgespräch zu beraten. Der Fachbereich bietet hierfür eine zentrale Veranstaltung jeweils im Winter- und Sommersemester an. Wenn für Sie das Drittprüfungsgespräch relevant wird, werden Sie per Mail zu diesem Termin eingeladen.

Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit mit den Kollegen der Fachstudienberatung ein Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Sie können die Folien des Vortrages zum Nachlesen hier einsehen:

- Vortrag WS 18/19 (wird in neuem Tab geöffnet)

- Informative Talk WS 18/19 (wird in neuem Tab geöffnet)

Rechtliche Voraussetzungen der mündlichen Ergänzungsprüfung (mEP)

Nach §32 APB haben Studierende Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP).

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich:

  • Es wurde keine weitere mEP für diese Prüfungsordnung vom gleichen Studierenden beantragt oder abgelegt.
  • Fristgemäß wurde ein Antrag auf mEP im zuständigen Studienbüro gestellt.
  • Die Prüfung, für welche die mündliche Ergänzungsprüfung beantragt wird war
    • eine schriftliche Aufsichtsarbeit
    • die zweite Wiederholungsprüfung
    • mit „nicht ausreichend“ bewertet

Kein Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung liegt vor wenn die Bewertung „nicht ausreichend“ erfolgte wegen

  • Unentschuldigtem Fehlen
  • Abgabe eines leeren Blattes
  • eines Täuschungsversuchs

Antrag stellen

Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte per an die Mitarbeiterinnen im Studienbüro.

Geht kein Antrag innerhalb der Frist ein, ist die Fachprüfung und somit der Studiengang endgültig nicht bestanden!

B.Sc. Informatik, M.Sc. Informatik, M.Sc. Visual Computing, M.Sc. Distributed Software Systems, M.Sc. Internet- und Web-basierte Systeme und M.Sc. IT-Sicherheit:

Seit dem WS 2012/13 müssen, gemäß Fachbereichsbeschluss vom 02.10.2012 auf der Basis von §12(2) der 4. Novelle der APB, keine Prüfungspläne mehr erstellt werden. Studierenden wird aber dennoch empfohlen, das Prüfungsplan-Tool des FBs Informatik zur Studienplanung zu nutzen.

Dieses ist über http://inferno.dekanat.informatik.tu-darmstadt.de/pp/ zu erreichen.

Der Zugang ist derzeit auf das TU-Netz beschränkt. Für den Zugriff von außen ist die Nutzung einer VPN-Verbindung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie über die Webseiten des Hochschulrechenzentrums.

M.Sc. Autonome Systeme:

Seit dem 01.04.2016 müssen Studierende des Studiengangs Autonome Systeme, gemäß Fachbereichsratsbeschluss vom 24.03.2016 auf der Basis des §12(2) der 5. Novelle der APB, einen Prüfungsplan für die Wahlbereiche des Studiengangs erstellen und genehmigen lassen.

Studierende des Master Studiengangs Autonome Systeme erstellen die Prüfungspläne derzeit nicht mit TUCaN! In diesem Studiengang werden die Prüfungspläne über das Tool des Fachbereichs Informatik erstellt.

Dieses ist über http://inferno.dekanat.informatik.tu-darmstadt.de/pp/ zu erreichen.

Der Zugang ist derzeit auf das TU-Netz beschränkt. Für den Zugriff von außen ist die Nutzung einer VPN-Verbindung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie über die Webseiten des Hochschulrechenzentrums.

Der erste Prüfungsplan für den Masterstudiengang muss vor der Anmeldung zu den Prüfungen im ersten Semester abgegeben werden. Bei einer Änderung des Prüfungsplans muss eine aktualisierte Version vor der Anmeldung zu den Prüfungen im entsprechenden Semester abgegeben werden.

Mündliche Prüfungen:

Vorbereitung

Verschaffen Sie sich möglichst frühzeitig einen Überblick über die von ihnen zu absolvierenden Prüfungen und Prüfungstermine.

Denken sie daran genug Zeitreserven bei ihrer Anreise zur Prüfungsstätte einzuplanen. Wenn es vor Ort die Möglichkeit gibt sich im Sekretariat der Prüferin oder des Prüfers zu zeigen, nutzen die Gelegenheit um zu signalisieren, dass Sie vor Ort sind. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie dort vielleicht erfahren, dass Ihre Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, da es z.B. in den vorherigen Prüfungen zu Verzögerungen kam.

Durchführung

In aller Regel werden zu Beginn der eigentlichen Prüfung nochmals Ihre Personalien überprüft und Sie nach ihrem Wohlbefinden befragt. Neben dieser Begrüßung und Abklärung der Formalitäten besteht der eigentliche Prüfungsakt aus 3 Phasen: der eigentlichen, fachlichen Prüfung, der Beratung über die Bewertung durch die Prüfer und der Notenbekanntgabe.

Nachbereitung

Im Allgemeinen erhalten Sie bei der Notenbekanntgabe eine kurze Erläuterung zu Ihrer Bewertung. Vielleicht beinhaltet diese Erläuterung auch Hinweise, die Sie auf Ihre allgemeine Vorgehensweise übertragen können? Auch wenn die Notenbekanntgabe nicht als Diskussion gedacht ist, sollten Sie zumindest nachfragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Am besten fertigen Sie nach der Prüfung ein paar Notizen an und nutzen diese dann später im Rahmen Ihrer Reflexion. Einige Tage Abstand zu ihrer Prüfung sollten es allerdings schon sein, um besser einschätzen zu können, was Sie für zukünftige Prüfungen mitnehmen können. Bei mehreren Prüflingen bietet sich dazu auch ein gemeinsames Treffen an.

Schriftliche Prüfungen:

Vorbereitung

Nutzen Sie zur Vorbereitung Probeklausuren und Klausuren aus vergangenen Semestern. Versuchen Sie die Prüfungssituation nachzuahmen, indem Sie nur die zugelassenen Hilfsmittel nutzen und sich die Zeit reservieren, die für die Bearbeitung der jeweiligen Klausur vorgesehen war. Vielleicht findet sich eine Gruppe von Kommilitonen, die gleichzeitig solche Klausuren bearbeitet, dann können Sie im Anschluss Ihre Antworten gemeinsam analysieren und mit anderen Lösungen vergleichen?

Zu vielen Veranstaltungen gibt es eine Reihe von Klausuren und Musterlösungen, die in elektronischer Form vorliegen.

Durchführung

Viele Teilnehmer beginnen zunächst damit alle Aufgaben zu sichten, um diese zu priorisieren.

Versuchen Sie schon in der Anfangsphase der Klausur eine grobe zeitliche Planung für die Bearbeitungsreihenfolge vorzunehmen, sodass Sie beispielsweise nicht kurz vor Ende bemerken, dass vermeintlich einfache Aufgabenteile nicht mehr bearbeitet werden können. Planen Sie nach Möglichkeit auch zeitliche Reserven für Kontrollen oder mögliche Pausen bei längeren Klausuren ein.

Bei Multiple-Choice-Fragen kommen verschiedene Modi zum Einsatz. Bei manchen Verfahren werden falsche Antworten quasi durch „Punktabzug“ bestraft, bei anderen Verfahren zählen nur korrekt beantwortete Fragen.

Nachbereitung

Zu vielen Klausuren gibt es Termine zur Klausureinsicht, sodass keine Voranmeldung benötigt wird. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Klausureinsicht. Vielleicht sind die Korrekturanmerkungen auch für andere Klausuren oder eine etwaige Wiederholung hilfreich, sodass sich systematische Fehler oder Wiederholungsfehler reduzieren lassen.

Auch bei schriftlichen Prüfungen ist eine Reflexion sinnvoll. Vielleicht haben Sie bei Ihrer Vorbereitung variiert und merken z.B. dass Sie für gewisse Teilbereiche ohne Sekundärliteratur nicht auskommen? Oder es war vielleicht besonders hilfreich mehrere Klausuren mit Ihrer Lerngruppe Probezurechnen ohne sich vorher die Musterlösungen angeschaut zu haben?